Der Giftgasangriff auf Halabja war der unruehmliche Hoehepunkt einer systematisch betriebenen Gewalt-, Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Saddam-Regimes gegen die irakischen Kurden im Rahmen der beruechtigten Anfal-Kampagne, bei der ueber 4.000 kurdische Doerfer und Siedlungen in Irakisch-Kurdistan zerstoert, 185.000 Menschen verschleppt wurden, verschollen sind oder getoetet wurden sowie weitere Hunderttausend umgesiedelt und zwangsdeportiert wurden.
Das ganze Ausmass dieser unmenschlichen Politik der damaligen irakischen Machthaber wird heute immer deutlicher. Nach Auskunft des irakischen Ministeriums fuer Menschenrechte gelten insgesamt bis zu eine Millionen Iraker seit dem Machtantritt der Baath-Partei 1968 als vermisst. Genaue Zahlen sind nicht vorhanden, denn das Regime fuehrte nicht Buch ueber seine Verbrechen. Faktisch jede kurdische Familie hat ermordete, verschleppte oder verfolgte Angehoerige zu beklagen. Weit ueber 300 Massengraeber wurden seit Ende des Terrorregimes im April 2003 frei gelegt. Man geht davon aus, dass darin die Ueberreste von mindestens 500.000 Toten zu finden sind. Vor nicht allzu langer Zeit hatten US-Ermittler sogar im Sueden Iraks ein Grab mit den Leichen von 1.500 Kurden entdeckt. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Die Bergung der von Saddams Soldaten ermordeten Menschen ist ein muehseliger Prozess. Sie dient zum einen der Identifizierung der Opfer, damit die Hinterbliebenen Gewissheit erhalten. Aber es geht auch darum, Beweise gegen Saddam Hussein und seine Helfer zu sammeln, damit die Ermordeten eine spaete Gerechtigkeit erfahren koennen.
Der Sturz des Saddam-Regimes durch die alliierten Streitkraefte unter Fuehrung der USA und Grossbritanniens war fuer die uebergrosse Mehrheit des irakischen Volkes und insbesondere für die irakischen Kurden deshalb nichts anderes als eine Befreiung von einer verhassten Diktatur. Die Toten und Geschaedigten von Halabja und alle Opfer der Gewaltherrschaft verpflichten die irakischen Kurden, dafuer Sorge zu tragen und Garantien zu schaffen, damit sich derartige Verbrechen nicht wiederholen koennen. Sie fuehlen sich aus diesem Grunde in die Pflicht genommen, mit aller Konsequenz fuer die Schaffung von unumkehrbaren freiheitlichen, demokratischen und foederalen Strukturen in ganz Irak einzutreten und in die Realitaet umzusetzen. Dies ist der notwendige und einzig gangbare Weg. Nur dadurch wird es ermoeglicht, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Unabdingbar ist dafuer auch, dass die Schuldigen der Verbrechen zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.
Ein erster, ermutigender Schritt erfolgte im Dezember 2005 in Den Haag durch den Prozess gegen den niederlaendischen Geschaeftsmann Frans van Anraat. Das Gericht verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft wegen Komplizenschaft beim Giftgasangriff auf Halabja im Jahre 1988. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass van Anraat Chemikalien trotz Exportverbots an den Irak lieferte, aus denen spaeter das gegen die kurdische Bevoelkerung eingesetzte Senfgas und Nervengas hergestellt wurden, was der Verurteilte „wissen musste“, wie das Gericht feststellte. Damit habe er sich der Beihilfe zu Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Das Gericht entschied ausserdem, dass es sich bei dem Giftgasangriff auf Halabja um Voelkermord gehandelt hat.
Umso mehr kommt es nun darauf an, dass die Hauptschuldigen und Hauptverantwortlichen dieses Voelkermordes zur Rechenschaft gezogen werden. Ein falscher Eindruck wird erweckt, wenn einige Medien im Zusammenhang mit dem Prozess von Den Haag den Verurteilten van Anraat faktisch als alleinigen Lieferanten von Giftgas darstellen. Es gibt erwiesenermassen zahlreiche andere Unternehmen und Geschaeftsleute“, darunter massgeblich aus Deutschland, bis hin zu Regierungen, die den Irak vor allem waehrend des Krieges mit Iran mit Waffen (einschliesslich chemischen Kampfstoffen) und Technologie fuer deren Herstellung versorgt haben.
Und schliesslich sei erneut die Frage erlaubt: Warum steht immer noch nicht die Frage der Entschaedigung der Opfer und ihrer Angehoerigen in Halabja auf der Tagesordnung? Sie haben darauf einen unverzichtbaren Anspruch und wir fordern die volle Durchsetzung des Rechts!Mit Genugtuung kann zweifellos der historische Moment konstatiert werden, dass der irakische Diktator Saddam Hussein und seine Komplizen heute in Bagdad vor Gericht stehen. Aber dabei geht es zunaechst nur um eine einzige Anklage: das Massaker an 143 Schiiten in dem Dorf Dujail im Jahre 1982. Sollte der Diktator in diesem Punkt verurteilt werden und das Urteil Bestand haben, droht ihm die Todesstrafe. Es waere moeglich, dass er dann nie wegen all der anderen Verbrechen vor Gericht kommt. Das darf nicht geschehen. Der Giftgasangriff auf Halbja und auch alle anderen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen des frueheren Regimes muessen vollstaendig aufgearbeitet werden! Dazu gehoert, dass vor allem die Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!
Den Opfern von Halabja muss Gerechtigkeit widerfahren!